In älteren Gebäuden (vor allem der 1970er Jahre) wurden häufig verschiedene Materialien (z.B. Asbest, PCB-haltige Baustoffe, teerhaltige Baustoffe) verbaut,
die damals zum Stand der Technik gehörten, heute jedoch als gefährliche Materialien einzustufen sind. Diese Gefahrstoffe müssen im Zuge eines Abbruchs bzw. einer Sanierung (v.a. bei Rückführung bis auf den Rohbauzustand des Gebäudes) z.T. unter Anwendung von besonderen Arbeitsschutz-maßnahmen ausgebaut und mit erhöhten Kosten entsorgt
werden. Je nach Art und Konzentration der Schadstoffe dürfen nur spezielle Fachfirmen diese Arbeiten ausführen.
Zur Dämmung von Gebäuden wurden verschiedenste Dämmstoffe wie z.B. Künstliche Mineralfasern (Glaswolle, Steinwolle), Polystyrol-Produkte (Styropor, Styrodur), PU-Schaumplatten, (Teer-) Kork eingesetzt. Diese können im Bodenaufbau, an der Innen- oder Außenseite von Wänden, im Decken- bzw. Dachaufbau sowie
an technischen Einrichtungen wie Heiz-, Wasser- und Lüftungsleitungen verbaut sein.
Die Dämmungen können verschiedene Schadstoffe aufweisen und müssen dann mit erhöhten Aufwendungen separat ausgebaut und entsorgt werden.
Nicht immer sind Gebäudeschadstoffe sofort ersichtlich, sondern liegen verdeckt hinter unproblematischen Baustoffen wie Wandputzen, Estrichen, Deckenabhängungen usw. Bei einer geplanten Sanierung oder einem geplanten Abbruch eines Gebäudes werden die Gebäudeschadstoffe oft nicht erkannt und bei einer Ausschreibung dementsprechend deren Vorkommen und Ausbau nicht beschrieben. Das mit dem Abbruch/der Sanierung beauftragte Unternehmen stößt dann erst im Zuge der laufenden Arbeiten auf die Schadstoffe und ist in der Ausführung der Arbeiten behindert. In der Folge werden von dem ausführenden Unternehmen Nachträge gestellt. Dies führt zu erhöhten Kosten für den Bauherrn und meist auch zu zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf.
Bei einer Gebäudeschadstoff-Untersuchung wird - günstigerweise im Vorfeld der Ausschreibung – das Auftreten von problematischen Baustoffen erkundet, beschrieben und kartiert.
Verdeckt vorhandene Problemstoffe werden durch minimalinvasive Eingriffe wie Kernbohrungen und Lochsägenbohrungen aufgeschlossen. Das Auftreten der Schadstoffe im Gebäude wird in einem Bericht beschrieben; für die einzelnen Schadstoffe werden, auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben, Hinweise zur Vorgehensweise beim Ausbau (Arbeitsschutz) und zur Entsorgung der oft gefährlichen Abfälle gegeben.
Der Bericht zur Gebäudeuntersuchung auf problematische Baustoffe mit Hinweisen zur Entsorgung und zum Arbeits-schutz wird idealerweise Bestandteil der Ausschreibung der Abbruch- bzw. Sanierungsmaßnahme. Das ausführende Unternehmen kann und muss die erhöhten Aufwendungen bei der Abgabe eines Angebots mit einkalkulieren. Die Gefahr von Nachträgen wird dadurch minimiert, Kosten werden gespart und der Bauablauf nicht verzögert.